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Urteil zu Sturmschaden

Das Landgericht Mühlhausen fällte unter dem AZ 2S200/95 folgendes Urteil: Der Besitzer eines Motorrollers, der ordnungsgemäss auf dem stabilen Mittelständer abgesichert worden war und von einem Sturm umgeweht wurde, kann nicht für den Schaden haftbar gemacht werden, der dabei bei einem Auto entstanden ist.

 

      

      

 

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