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Sollte dir mal der „Lappen“ entzogen werden, stellt sich
die Frage:
„Darf ich dann noch Fahrzeuge bis zu einer bestimmten
Kilometerleistung (Km/h) fahren, z.B. Mofa oder Moped in der Art?“
Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, darf man keine
Fahrzeuge mehr führen. Das gilt auch für Mopeds, jedoch nicht für Mofas. Für
Mofas gilt eine Sonderregel:
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Hier braucht man keine Fahrerlaubnis, sondern einen
Prüfungsnachweis nach § 5 FeV. Wer vor dem 01.04.1965 geboren wurde,
braucht auch diesen Nachweis nicht. Wer also vor dem 01.04.1965 geboren
wurde oder einen Nachweis nach § 5 FeV besitzt, darf Mofas fahren, auch
wenn er keine Fahrerlaubnis (mehr) hat. Wer eine Fahrerlaubnis hat,
braucht keinen Nachweis nach § 5 FeV; wird die Fahrerlaubnis entzogen, muß
man dann aber einen Nachweis nach § 5 FeV haben.
Früher war es zudem möglich, Fahrzeuge bis zu einer
Maximalgeschwindigkeit von 6 km/h ohne Fahrerlaubnis zu führen. Diese
Möglichkeit ist aber seit dem 01.01.2001 nicht mehr gegeben. Die Behörde
hat auch die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis mit Auflagen zu versehen,
statt sie gleich ganz zu entziehen. So könnte die Behörde also z.B. eine
bestimmte Höchtsgeschwindigkeit anordnen. In der Praxis wird hiervon aber
eher selten Gebrauch gemacht.
(Quelle: DiabetesPro.de / RA Diekmann)
Cannabis-Konsum kann teuer werden
Harte Strafen für weiche Drogen
Vor allem junge Autofahrer werden immer häufiger mit Cannabis im Blut
erwischt. Dabei unterschätzen gerade Fahranfänger die Gefahr durch
Drogenkonsum am Steuer. Obwohl es sich dabei keinesfalls um ein
Kavaliersdelikt handelt, sind viele überrascht von den drastischen
Strafen, die das Gesetz dafür vorsieht.
Stellt die Polizei bei einer Verkehrskontrolle fest, dass ein Autofahrer
unter Wirkung von Cannabis unterwegs ist, drohen nach dem Bußgeldkatalog
bis zu 250 Euro Strafe und vier Punkte in Flensburg. Außerdem muss der
Drogensünder den Führerschein für einen Monat abgeben. Wer noch eine
Fahrerlaubnis auf Probe hat, muss außerdem an einem gebührenpflichtigen
Aufbaukurs teilnehmen. Zusätzlich verlängert sich dann die Probezeit auf
vier Jahre.
Und dabei bleibt es meist nicht: Hat die Führerscheinstelle Zweifel an der
Fahreignung des Verkehrssünders, ordnet sie außerdem eine
medizinisch-psychologische-Untersuchung (MPU) an. Die Anforderungen an den
Autofahrer bei der MPU sind nach einer Drogenfahrt besonders hoch. In
Gesprächen mit einem Psychologen muss man überzeugend vermitteln, nie
wieder unter Einfluss von Drogen zu fahren.
Das
setzt jedoch eine qualifizierte Vorbereitung und Auseinandersetzung mit
dem Thema Drogen voraus: Der ADAC rät Betroffenen angesichts der hohen
Durchfallquote dringend, professionelle Hilfe von Suchtberatern und
Verkehrspsychologen anzunehmen und sich über spezielle Vorbereitungskurse
zu informieren. Diese kosten nochmals rund 500 Euro und werden allerdings
nur denjenigen Drogensündern angeboten, die gute Ansätze zur Abstinenz
zeigen. Rechnet man dann noch die Gebühr für das Wiedererlangen der
Fahrerlaubnis dazu, summieren sich die Kosten für den Joint am Steuer
schnell auf über 1000 Euro. [
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